Leider hat der Anzeiger von Saanen in seiner «Anmerkung der Redaktion» fehlerhaft aus der Rechnung zitiert (Printausgabe vom 22.12.2023, die Online-Ausgabe wurde am Morgen des 22.12. korrigiert). Festzuhalten ist:
- Der Berater bezeichnet den Zeitraum, in dem er (Dienst-)Leistungen für den Auftraggeber erbracht hat, mit «vom 25. Oktober bis 21. November 2023»
- «Vorgespräche» wurden laut der Rechnung am 25. Oktober und am 1. November (nicht, wie im AvS zu lesen war, am 2. November) durchgeführt.
- Die «förmliche Auftragserteilung» erfolgte gem. Rechnung am 2. November – also einen Tag, bevor die Gemeindepräsidenten sich trafen und – nach Darstellung des Gemeinderates St. Stephan – über eine Auftragsvergabe entschieden haben.
- Unter den Rechnungspositionen 1 und 2 ist jedenfalls ersichtlich, dass abgerechnete Leistungen bereits vor der Sitzung der Gemeindepräsidenten, die am 3. November 2023 stattfand, erbracht und abgerechnet wurden. Dies umfasst sowohl eine «Vorbesprechung Krisenkommunikation», bei der der Rechnungsteller nicht angibt, an welchem Tag er diese Leistung erbracht haben will als auch die «Vorbereitung / Durchführung Krisensitzung [vom 3. November]», woraus sich schlüssig ergibt, dass der PR-Berater das «Krisentreffen» der Gemeindepräsidenten selbst vorbereitet hat.
In Summe ist damit aufgezeigt, dass der PR-Berater vor dem 3. November keinesfalls nur (nicht abrechenbare) Akquisetätigkeiten durchgeführt hat, sondern bereits substantielle, abrechenbare Leistungen für seinen Auftraggeber (die Gemeinde St. Stephan) erbracht hat. Dies setzt schon rein logisch eine entsprechende Auftragsvergabe, ggf. auch durch schlüssiges (konkludentes) Handeln des Bestellers voraus.

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