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Spital STS düpiert Schnegg – und Medaxo kein Thema mehr für Spital Zweisimmen

(abg) Es läuft die Juni-Session des Grossen Rates und da geht es – zumindest was die Finanzen angeht – auch um die von Regierungsrat Schnegg so sehnlich gewünschte Übernahme des Spitals Zweisimmen durch die Medaxo/Hohmad. Trotz aller Zweifel. Es zeichnete sich bereits ab, dass Schneggs «kreatives» Finanzierungsmodell im Grossen Rat krachend scheitern würde, doch nun prescht die Spital STS AG vor: Man wird der Weisung von Schnegg, das Spital an die Medaxo zu übertragen, nicht Folge leisten. Statt Gehorsam, zeigt die STS Schnegg damit den Stinkefinger. Ob Schnegg diese Peinlichkeit politisch übersteht, ist zweifelhaft. 

Doch der Reihe nach: Die Medaxo/Hohmad kam als rettender Heiland angeritten und wollte das Spital Zweisimmen übernehmen und sollte dafür Millionenbeträge vom Kanton und (erzwungenermassen) von der Spital STS AG bekommen. Rettung für das Spital Zweisimmen? Zweifler wurden als Schwarzseher in Misskredit gebracht – obwohl die Medaxo nie einen konkreten Plan vorgelegt hat und unklar ist, ob die Medaxo sich die Übernahme überhaupt leisten kann.

Das Personal am Spital Zweisimmen wurde vertröstet und in Einzelgesprächen soll Medaxo-Chef Mattmann jedem, der danach gefragt hat, Gehaltserhöhungen und Beförderungen versprochen haben. Völlig illusorisch, denn Mattmann hätte nach der Übernahme vor allem einen strikten Sparkurs einschlagen müssen, um wirtschaftlich überhaupt überleben zu können.

Doch soweit wird es nun wohl nicht kommen: SP und FDP im Grossen Rat widersetzen sich dem kantonalen Geldregen für die private Medaxo und fragen, warum der Kanton der Spital STS AG beim Zweisimmner «Dr. House»-Projekt keinen Rappen geben wollte und nun die Medaxo grosszügig beschenken möchte. Ob die freikirchliche Glaubensbrüderschaft von Regierungsrat Pierre Alain Schnegg und Thomas Mattmann da eine Rolle spielt? Gemunkelt wird darüber, aber das allein würde wohl nicht reichen, damit sich Schnegg den eigenen Stuhl mit so vehementer Entschlossenheit absägt.

Medaxo als unseriöse Luftnummer

Tatsächlich ist die Medaxo mit Thomas Mattmann wohl kaum ein Wohltäter im Gesundheitswesen und auch kein Retter des Spitals Zweisimmen: Mattmann tauscht in schneller Folge und ohne erkennbares Muster seine (Mit-)Geschäftsführer in der Medaxo aus – gerade so, wie andere Leute ihre Unterwäsche wechseln.

Wie der Blick inzwischen berichtete, war Mattmanns jüngster Geschäftsführer-Einkauf ein ganz besonderes Früchtchen: Ein «Prof. Dr. med.» mit multiplen Facharzttiteln war plötzlich der «Chief Medical Officer» in der Medaxo-Geschäftsführung. Darüber hinaus schmückte sich der Überflieger noch mit einem Bachelor in Betriebswirtschaft aus London und einem Executive MBA aus St. Gallen. Wieviel davon der Wahrheit entspricht, ist jetzt mehr als zweifelhaft: Der Kanton Zürich hat ihm die Berufsausübungsbewilligung als Arzt entzogen. Der Professor war wohl auch nicht so ganz astrein und die Fachartztitel auch nicht. Die Medaxo hat ihn jetzt schnell von ihrer Website gelöscht. Die Postition des Chief Medical Officers ist nun unbesetzt – und wird es wohl auch bleiben. So wichtig war der beeindruckende Prof. Dr. Murat Yilmaz dann wohl doch nicht.

Was heisst das? Mattmann schindet gerne Eindruck und greift dabei auch auf windige Geschäftspartner zurück – und hält an ihnen fest, bis es nicht mehr anders geht. Also, bis der Blick es publiziert. Ob er selbst mit seiner Medaxo seriöser agiert? Das darf man wohl bezweifeln.

Spital STS AG lässt sich von Schnegg nichts vorschreiben

Die Spital STS AG durch ihren Verwaltungsratspräsidenten Gabriel Schär hingegen versucht sich in Seriosität und stellt zunächst klar, mit welch hanebüchenen Forderungen Schnegg an die STS herangetreten ist:

Im Rahmen der laufenden Verhandlungen hat der Regierungsrat mit Beschluss vom 20. März 2024 den Verwaltungsrat des Spital STS AG angewiesen, das Spital Zweisimmen zum Wert von 1 Franken und einem Finanzierungsbeitrag von 5 Millionen Franken an die Medaxo AG zu übertragen.Pressemitteilung der Spital STS AG vom 5. Juni 2024

Wie bitte? Schnegg, der sonst jede Verantwortung für eine funktionierende Gesundheitsversorgung von sich schiebt und darauf verweist, dass der Kanton gar keine Rechtsgrundlage habe, um den (kantonalen) Aktiengesellschaften, die die (kantonalen!) Spitäler führen, irgendwelche Anweisungen zu geben, gibt eine solche Anweisung???

Tja, das fällt Schnegg jetzt auf die Füsse: Der Verwaltungsrat der Spital STS AG weigert sich ganz offen, eine solche Anweisung umzusetzen: «Dies, weil gemäss Finanzkontrolle die gesetzliche Grundlage dazu nicht vorhanden ist. Zudem würden offenbar die Finanzkompetenzen des Grossen Rates umgangen.»

Darf der Verwaltungsrat der STS denn sowas? Ja! Er darf nicht nur, er muss sogar. Denn der Verwaltungsrat ist der Gesellschaft und deren wirtschaftlichen Wohlergehen verpflichtet – also der juristischen Person «Spital STS AG». Zu gar nichts verpflichtet ist er hingegen den Aktionären der Gesellschaft, hier also (nur) dem Kanton Bern. Und schon überhaupt nicht ist der Alleinaktionär in irgendeiner Weise weisungsbefugt gegenüber dem Verwaltungsrat oder dem Management der Gesellschaft. Das sollte Pierre Alain Schnegg eigentlich wissen. Oder wer auch immer den Regierungsrat in dieser Sache juristisch beraten hat.

Kann der Kanton seine Anweisung noch durchsetzen?

Erzwingen kann der Kanton nun von der Spital STS AG also gar nichts mehr. Höchstens noch (sehr) indirekt: Er könnte eine Generalversammlung der Spital STS AG einberufen und da der Kanton Alleinaktionär ist, wäre das auch unproblematisch und schnell möglich. Und dann könnte er den aktuellen Verwaltungsrat absetzen und durch Personen ersetzen, die «gefügiger» oder «höriger» sind, als es der aktuelle Verwaltungsrat ist.

Doch ob der Kanton solche Marionetten finden wird? Das ist zu bezweifeln, denn – das hatte ich oben bereits erwähnt – die Aktionäre haben gegenüber dem Verwaltungsrat kein Weisungsrecht. Vielmehr sind die Verwaltungsräte für ihre Entscheidungen stets selbst haftbar und müssen ggf. bei Schäden mit ihrem persönlichen Vermögen dafür haften. Wer will also über das Stöckchen springen, dass ein kaum noch im Amt zu haltender Regierungsrat Pierre Alain Schnegg hinhält, wenn er dafür wenig später mit seinem Privatvermögen geradestehen muss? Sie etwa? Dann nur zu – senden Sie Ihre Bewerbung am besten an info.gsi@be.ch .

GSS-Projekt damit auch gescheitert

Diskutiert wird in diesem Zusammenhang natürlich auch die Abstimmungsbeschwerde in Lauenen. Die ist ja nunmehr gutgeheissen worden und falls die Gemeinde Gsteig nicht in die nächste Instanz geht, müsste die GSS-Abstimmung in Lauenen «wiederholt» werden.

Wie eine «Wiederholung» der Abstimmung gehen sollte, wird wohl auf ewig das Geheimnis von Regierungsstatthalter Stefan Costa bleiben, der so entschieden hatte. Denn durch Zeitablauf und die völlig veränderten Umstände ist eine Wiederholung überhaupt nicht mehr möglich. Oder um es juristisch auszudrücken: Das Rechtsschutzbedürfnis für die Wahlbeschwerde ist zwischenzeitlich entfallen und damit war eine Entscheidung in der Sache gar nicht mehr angezeigt.

Aber nun: Die Diskussionen im Grossen Rat und die Ansicht der Finanzkontrolle, dass die von Regierungsrat Schnegg geplante Finanzierung der Medaxo zur Übernahme des Spitals rechtswidrig wäre, ist natürlich 1:1 auf das GSS-Projekt zu übertragen. Bedeutet im Klartext: Die Gelder, die der Kanton Bern der GSS für die Übernahme des Spitals Zweisimmen zur Verfügung stellen wollte, wären über das gleiche rechtliche Konstrukt gelaufen, wie es jetzt bei der Medaxo der Fall sein sollte. Und da dieses Konstrukt offenbar rechtswidrig ist und im Grossen Rat auch keine Billigung erfahren würde, stünde das Geld auch einer GSS nicht mehr zur Verfügung.

Ergebnis: Die Lauener können noch so oft über die GSS-Vorlage abstimmen, wie sie wollen. Und mit welchem Ergebnis auch immer sie dann herauskommen: Die entscheidende Bedingung im Abstimmungsantrag, dass nämlich der Kanton in zweistelligen Millionenbeträgen die GSS unterstützen wird, kann vom Kanton nicht eingehalten werden. Und damit kommt es auf die Abstimmungsergebnisse in den Gemeinden auch nicht mehr an.

Und nun? Gar nichts. Das Spital Zweisimmen ist Geschichte – die Frage ist lediglich noch, wie lange sich der Sterbeprozess dieser Einrichtung hinziehen wird.

Die Medaxo wird es nicht übernehmen. Die Spital STS will es schliessen. Zwei Investoren, die das Spital neu bauen und mittels neuer Betreiber führen wollten, sind vom Kanton, der GSS und den Gemeinden stillschweigend abgewiesen worden.

Spital Zweisimmen: Ein Nachruf

Schön wars, liebes Spital Zweisimmen. Und wir hätten dich auch weiter gebraucht. Aber die Kombination aus schlafmützigen Gemeinderäten, unfähigen «Experten», einem unwilligen Betreiber, einem karrieregeilen Regierungsrat, kleinkarierter Rechthaberei auf allen Seiten und einer schweigenden Bevölkerung – damit kriegst Du wirklich alles kaputt. Auch ein (versorgungsnotwendiges) Spital.


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3 Kommentare

  1. Stefan Hockertz Stefan Hockertz 5. Juni 2024

    Es gab Investoren, die abgelehnt wurden obwohl sie das Spital neu bauen wollten. Ein Skandal. Wissen sie mehr? Wäre das jetzt nicht deren Chance?
    Wusste gar Schnegg von den Investoren?

    • abg abg Autor des Beitrages | 7. Juni 2024

      Die GSS selbst hat auf ihrer eigenen Website davon gesprochen, dass verschiedene Investoren vorhanden seien – man wollte mit denen aber erst reden, wenn das eigene Konzept -ohne weitere Investoren- vom Volk angenommen wäre.

      Oder wissen Sie etwa mehr?

  2. Jules. van Enckevort Zweisimmen. Das ist doch das ganze Ziel in dieses Kaspelitheater. Spital Zweisimmen-1 zu, damit in Thun hinter det Arena ein neues gebaut werden kann Jules. van Enckevort Zweisimmen. Das ist doch das ganze Ziel in dieses Kaspelitheater. Spital Zweisimmen-1 zu, damit in Thun hinter det Arena ein neues gebaut werden kann 6. Juni 2024

    Es lebe die Zentralisierung

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