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GSS-Businessplan: Der angekündigte Konkurs

(abg) Die Gesundheit Simme Saane AG (GSS) hat, nach langer Verweigerungshaltung und viel öffentlichem Druck, nun den «Businessplan» für die Übernahme und den Betrieb des Spitals Zweisimmen und des Alterswohnens vorgelegt. Zwar wurden die Pläne schon vorher von verschiedenen Seiten bezweifelt, doch nun wird klar: Der Plan taugt nicht und führt, wenn kein Wunder mehr geschieht, absehbar in den Konkurs. 

Es gäbe vieles zu sagen, zum sog. «Businessplan» (Archivversion: hier), den die GSS jetzt endlich veröffentlicht hat. So viel, dass ein detaillierter Prüfbericht vermutlich 60-80 Seiten umfassen würde. Doch mal ehrlich: wer würde das lesen? Immerhin ist der Businessplan nun überhaupt veröffentlicht worden – er umfasst zwar nicht ansatzweise das, was darunter üblicherweise verstanden wird, doch immerhin bleibt der Plan jetzt nicht mehr hochgeheime Verschlusssache.

Im Folgenden steht daher nur ein kleiner Ausschnitt des Planes im Fokus, nämlich die Liquiditätsrechnung, im Businessplan unter Nr. 9.1 als «Verfügbare Flüssige Mittel» bezeichnet (S. 10). Sofern erforderlich wird natürlich Rückgriff genommen auf weitere Informationen aus dem Businessplan, insbesondere den Erläuterungen auf den Seiten 11 bis 13 sowie der Planerfolgsrechnung auf Seite 9. Und um es noch weiter zu reduzieren, wird im Folgenden vor allem das erste Betriebsjahr unter die Lupe genommen – der Ausblick auf die weiteren Betriebsjahre bleibt kurz.

Wozu eine Liquiditätsrechnung?

Die Liquiditätsrechnung wurde ausgewählt, weil sie für jedermann verständlich sein sollte. Auch für Menschen, die es nicht so «mit den Zahlen haben» und die beim Anblick der Jahresrechnung des Turnvereins schon innerlich abwinken.

Denn in der Liquiditätsrechnung geht nur um das kurzfristig verfügbare Geld. Das, was im Portemonnaie ist und das, was auf dem Konto ist. Oder was wir kurzfristig zu Geld machen können. Können wir damit die fälligen Rechnungen bezahlen? Wenn ja, dann ist alles in Ordnung. Wenn nein, dann drohen Mahnungen, Betreibungen, Konkurs. Das versteht jeder. Richtig? Sollte man zumindest meinen.

Liquide Mittel: Was kommt bei der GSS herein und was geht raus?

Die GSS leitet den Cash-flow indirekt aus dem Betriebserfolg ab. Das heisst: Der Gewinn/Verlust eines Jahres wird um die Positionen korrigiert, die sich nicht auf den Zahlungsmittelbestand auswirken. Abschreibungen zum Beispiel, denn die finden nur in der Buchführung statt, erfordern aber keine realen Zahlungen.

Auffällig ist unter anderem:

  • Die GSS rechnet insgesamt mit Mittelzuflüssen von der Spital STS AG in Höhe von 7,6 Mio Franken (zugesagt von der STS sind lediglich 7,5 Mio Franken), davon rund 4,4 Mio Franken im ersten Jahr. Das dürfte aber nicht zutreffen, weil die GSS, soweit das aus den dürftigen Informationen erahnbar ist, rund 5,4 Mio Franken gar nicht real zahlen will (s. Position «Unterstützung ILV STS AG via KK abbuchen»), sondern in Form von Dienstleistungen erbringen möchte (IT, HR etc.) Diese Beträge haben daher in einer Liquiditätsrechnung nichts verloren. Sollten sie allerdings in der Planerfolgsrechnung gewinnsteigernd einberechnet worden sein, müssten sie in der Liquiditätsrechnung wieder abgezogen(!) werden.
  • Bei den Abflüssen an liquiden Mitteln sind unter anderem 97 TCHF an Zinszahlungen an den Kanton aufgeführt. Nicht ersichtlich ist allerdings, in welcher Höhe ein entsprechendes Darlehen aufgenommen wird. Und daher muss man leider annehmen, dass dieser Betrag lediglich als Vergütung für die vom Kanton in Aussicht gestellte Bürgschaft dienen wird. Denn auch Bürgschaften gibt es typischerweise nicht gratis – wer mehr wissen möchte: siehe Avalkredit. Rätselhaft bleibt auch, warum Zinszahlungen in identischer Höhe sowohl in der Planerfolgsrechnung als auch in der Liquiditätsrechnung aufgeführt sind. Möglicherweise sind die beiden Tabellen aus unterschiedlichen Versionen des zugrundeliegenden Excel-Modells einkopiert worden und damit nicht mehr konsistent – das könnte aber nur die GSS beantworten.
  • Tatsächlich erwartete Zahlungen der STS in Höhe von 2,2 Mio Franken («Zufluss Cash STS») müssten bei technisch richtiger Businessplanerstellung bereits in der Planerfolgsrechnung in der Position «Beiträge und Subventionen» enthalten sein. Da der Cashflow auf dem Ergebnis der Planerfolgsrechnung basiert und lediglich noch Korrekturen erfolgen, ist -jedenfalls ohne weitere Erklärungen und unter der Annahme einer sonst fachlich richtigen Businessplanerstellung- davon auszugehen, dass dieser Betrag doppelt berücksichtigt wurde.

Lässt man alle oben aufgeführten Punkte aber mal beiseite und betrachtet lediglich die von der GSS vorgelegten Zahlen, dann folgt eine nicht gedeckte Liquiditätslücke von 7,949 Mio Franken. Oder anders formuliert: Etwa drei komplette Monatslöhne für sämtliche Mitarbeiter des Spitals und des Alterswohnens könnten bis zum Ende des ersten Betriebsjahres nicht gezahlt werden.

Dies stellt die GSS in ihrem Businessplan auch ganz offen dar, wie der folgende Screenshot zeigt (Quelle: Businessplan der GSS, S. 10):

GSS-Businessplan: Der angekündigte Konkurs
Das klingt dramatisch, denn das würde den sicheren Konkurs der GSS im ersten Betriebsjahr bedeuten. Also ist die Frage: Hat die GSS denn eine Lösung für dieses Problem? Die Antwort ist ein klassisches «Jein»: Die GSS hat einige Ideen, wie die Lücken gestopft werden könnten. Diese Ideen sind aber nicht so konkret und sicher, dass sie von der GSS in die Berechnungen aufgenommen wurden.

Wie soll die Finanzierungslücke geschlossen werden?

Die GSS hofft, dass die beim Kanton beantragten Bürgschaften und Darlehen die fehlenden liquiden Mittel in Verbindung mit Bankdarlehen noch ausgleichen könnten:

Würde der Kanton Bern der GSS eine Bürgschaft im Wert von rund CHF 20.0 Mio. … und ein Darlehen von max. CHF 13.0 Mio. gewähren, könnten die geforderten Sicherheiten und der Liquiditätsbedarf für das «Gesundheitsnetz Simme Saane» sichergestellt werden. … Ein Darlehen von max. CHF 13.0 Mio. könnte innerhalb von 16 Jahren aus den Betriebsergebnissen des «Gesundheitsnetz Simme Sanne» finanziert werden. Mit einer Bürgschaft des Kantons Bern von rund CHF 20.0 Mio. wäre die Wahrscheinlichkeit vorhanden, dass auch Drittinteressenten investieren würden. 
Wie kann die Finanzierungslücke geschlossen werden? - Businessplan GSS, S. 12f.

Problem Nummer 1 daran: Hätte, würde, könnte… Von einer soliden Planung ist das alles sehr weit entfernt.

Doch es gibt noch zwei weitere Probleme: Der Liquiditätsbedarf und damit die «Finanzierungslücke» wird von der GSS drastisch unterschätzt und die realen Finanzierungsmöglichkeiten erheblich überschätzt.

Der unterschätzte Liquiditätsbedarf

Es gäbe eine Reihe von Punkten, die man hier anführen könnte. Doch die meisten davon wären zumindest diskutabel. Auslegungssache. Beispiele: Die IT-Lösung des STS muss durch ein neues System ersetzt werden – die GSS möchte am liebsten ein System, mit dem Alterswohnen und Spital gleichermassen arbeiten können – um die angestrebten Synergieeffekte, die die GSS im Businessplan mit 1 Mio Franken pro Jahr fest eingerechnet hat, zu erzielen. Hier sind aber zunächst Millionen-Investitionen zu erwarten, die nicht berücksichtigt wurden, stattdessen wurde im Wesentlichen nur der Weiterbetrieb bestehender Systeme kalkuliert. Der entsprechende Betrag läuft konstant über Jahre weiter – keine Preissteigerung, keine grossen Projekte.

Beim Abriss des heutigen Spitals wird der Aufwand noch immer mit 4 Mio Franken angesetzt, wie bereits bei den Planungen im März. Ein Betrag, der gemäss Sanierungsplan keine Mehrkosten für die Asbestbeseitigung beinhaltet. Auch hier sind niedrige Millionenbeträge zusätzlich zu erwarten. Ebenso ist der Rückbau des unterirdischen Notspitals (GOPS), welches planmässig in das Eigentum der GSS übergehen wird, nicht berücksichtigt. (Exkurs: Gemäss Grundbuchinformation GRUDIS steht die Liegenschaft Zweisimmen 794/2805 mit dem Spital und dem unterirdischen Notspital derzeit im (Allein-)Eigentum der Spital STS AG. Die STS ist derzeit für den Unterhalt zuständig und bekommt ihrerseits dafür einen niedrigen fünfstelligen Betrag pro Jahr – gleiches würde voraussichtlich auch für die GSS gelten. Es muss davon ausgegangen werden, dass somit auch das Notspital mit allen verbundenen Folgeproblemen in die Verantwortung der GSS übergeht). Die GSS teilt hierzu nur lapidar im Businessplan mit, die Problematik sei «noch in Abklärung» (S. 11).

Ebenso wenig berücksichtigt – sofern der Businessplan formal-fachlich korrekt erstellt wurde – ist die Debitorenlaufzeit. Vereinfacht ausgedrückt also die Zeit, die verstreicht, bevor erbrachte Leistungen tatsächlich von den Versicherungen bezahlt werden. Denn während die GSS die Löhne pünktlich am Monatsende zahlen muss, zieht sich die Abrechnung und Prüfung durch die Versicherungen eine ganze Weile hin. Da in der Erfolgsrechnung grundsätzlich bereits erbrachte bzw. in Rechnung gestellte Leistungen im Patientenertrag zu berücksichtigen sind (=Forderungsentstehung, unabhängig vom tatsächlichen Zahlungseingang), wäre die Differenz in der Liquiditätsrechnung zu berichtigen, also abzuziehen. Bei einem von der GSS geplanten Patientenertrag von 29,804 Mio Franken pro Jahr und einer Debitorenlaufzeit von 2 Monaten würde sich diesbzgl. in der Liquiditätsrechnung im Durchschnitt ein Abzug von rund 4,9 Mio Franken ergeben, der in der Rechnung der GSS nicht berücksichtigt ist und die «Finanzierungslücke» der GSS entsprechend erhöhen würde. (Anmerkung für Interessierte: nicht zuletzt aus diesem Grunde sind in Businessplänen typischerweise Cash-flow-Rechnungen auf Monatsbasis gefordert).

Ganz sicher ist aber: Da die GSS in ihren Berechnungen zwar auf eine «Finanzierungslücke» von knapp 8 Mio Franken allein im ersten Betriebsjahr hinweist, diese aber rechnerisch-planerisch nicht schliesst, fehlen sämtliche Zins- und Tilgungszahlungen für Darlehen oder Hypotheken, die diese Lücke schliessen könnten. Berücksichtigt hat die GSS im Businessplan lediglich Zinsen für Hypotheken und Darlehen, deren Aufnahme sie bereits in ihrem Plan berücksichtigt hat. Die Kosten für die darüber hinaus zu schliessende Lücke hingegen, ist ausgeklammert worden.

Müsste die GSS einen solchen Betrag zu marktüblichen Zinsen bei Banken aufnehmen, wäre mit Belastungen in der Grössenordnung von mehreren Hunderttausend Franken pro Jahr zu rechnen. Wenn der Finanzbedarf, z.B. aufgrund der oben aufgeführten Punkte, noch etliche Millionen höher liegen sollte, sind auch zusätzliche Zinszahlungen im Bereich von mehr als einer halben Million Franken plausibel. Sind diese berücksichtigt? Nein.

Die überschätzten Finanzierungsmöglichkeiten

Auf den Seiten 11 bis 13 skizziert die GSS grob, wie sie noch an zusätzliches Geld kommen möchte. Es lohnt sich, einige dieser Ideen zu hinterfragen. Worum es im Kern geht? Alles zu beleihen und zu verpfänden, was sich zu Geld machen lässt. Die GSS formuliert das aber etwas mehr «business-like»:

[Es] könnte das noch nicht belehnte Vermögen der GSS, wie das Land des alten Spital (Schätzung CHF 3.0 Mio.), sowie die Differenz des Buchwertes nach Swiss GAAP FER (Kaufpreis Alterswohnen mit Liegenschaft Zimmerli CHF 6.1 Mio.) zum Marktwert (Gebäudeversicherungswert von CHF 13.56 Mio.) … als Grundpfandsicherheit dienen. Bei Bedarf können auch Aktien der GSS als Sicherheiten dienen. … Wie kann die Finanzierungslücke geschlossen werden? - Businessplan GSS, S. 13

Ok, Aktien der GSS als Sicherheit? Das war wohl eher scherzhaft gemeint. Aber was ist mit den anderen Punkten?

Das Land des «alten Spitals» (gemeint ist offensichtlich das heutige Spital und nicht das ehemalige «gelbe Spital», an welches sich vermutlich nur die älteren Leser überhaupt noch erinnern können) ist nach Ansicht der GSS rund 3 Mio Franken wert und könnte entsprechend beliehen werden. Doch: Ist es das wirklich wert? Nun, zunächst müsste man das Land lastenfrei bekommen, also die «Spitalruine» beseitigen und das unterirdische Notspital auch. Das kostet schon mehr als 3 Mio und damit hat das Gelände derzeit einen negativen Wert. Bei der STS in Thun werden vermutlich die Sektkorken knallen, wenn sie diese Liegenschaft tatsächlich an die GSS verschenken können.

Doch auch wenn nur noch eine grüne Wiese dort vorhanden sein sollte, ist das Land keine 3 Mio wert. Denn es ist nicht frei wirtschaftlich verwertbar. Gemäss Zonenplan handelt es sich um eine Zone öffentlicher Nutzung (ZöN), wie sich hier nachschauen lässt. Die Zonen für öffentliche Nutzungen sichern unter anderem ausreichende und geeignete Flächen für Schulen, Kindergärten, Hochschulen, Sportanlagen, Spitäler, Grün- und Freiräume, Familiengärten, Freizeitanlagen, Entsorgungshöfe etc. Bedeutet auch: Wohngebäude oder allgemeine gewerbliche Nutzung ist nicht möglich bzw. erfordert zunächst eine Umzonung. Und inwieweit Bestimmungen des Rosa-Haueter-Legats zu berücksichtigen wären, müsste auch noch geprüft werden. Der reale Wert dürfte damit sehr viel näher an einem symbolischen Franken liegen, als bei den von der GSS angenommenen 3 Millionen.

Haftung des Alterswohnens durch die Hintertür

Besonders bitter sind allerdings die Ideen, die Gebäude des Alterswohnens zu Geld zu machen. Nachdem die GSS auf Druck von Öffentlichkeit und Gemeinden jetzt eine Holding-Struktur mit getrennten Tochtergesellschaften für Spital und Alterswohnen vorgesehen hat, um im Falle eines Konkurses des Spitals das Alterswohnen unbeschädigt zu lassen, soll dies in der Praxis gleich wieder aufgegeben werden: Die Gebäude des Alterswohnen werden beliehen oder als Sicherheit verpfändet, das so erhaltene Geld in den defizitären Spitalbetrieb gesteckt. Ergebnis: Wenn das Spital in Konkurs geht, dann ist das Geld weg. Aber die Tochtergesellschaft „Alterswohnen-GSS“ bleibt auf den Schulden sitzen.

Vermeiden liesse sich das nur, wenn die Tochtergesellschaften für das Spital und für das Alterswohnen strikt voneinander getrennt wirtschaften und vor allem das Alterswohnen kein Geld an das Spital verleiht. Doch genau das hat die GSS vor – und muss es auch tun, um finanziell überhaupt eine Chance zu haben, die ersten Betriebsjahre zu überleben.

Fazit: Lässt man die GSS gewähren, gehen Spital und Alterswohnen in Konkurs

Das Ergebnis ist damit klar: Die Rechnung der GSS geht einfach nicht auf. Die absehbaren Finanzierungslücken können nicht plausibel geschlossen werden, die angekündigte gesellschaftsrechtliche Trennung zwischen Spital und Alterswohnen soll nicht strikt durchgezogen werden. Der vorhersehbare Konkurs wird folglich beide Unternehmensteile treffen.

«Was haben wir denn zu verlieren?», fragten sich viele Einwohner, die nur zu gern an einen Erfolg der GSS glauben möchten. Die Antwort lautet: «Nicht nur 1,5 Millonen Franken Gemeindegelder pro Jahr und nicht nur ein Spital, welches mit einem guten Plan und einem starken Team vielleicht wirklich noch gerettet werden könnte. Sondern auch noch das wirtschaftlich gesunde Alterswohnen!»

Gäbe es noch eine plausible Lösung in dieser misslichen Lage? Möglicherweise. Unter der Annahme, dass die Prognosen der GSS in Hinblick auf Fallzahlen, Patientenerträge, Lohnkosten etc. sonst zutreffend wären, müsste die GSS zum Betriebsstart im Januar 2025 mit einer Kapitalerhöhung überhaupt in die Lage versetzt werden, den Geschäftsbetrieb vernünftig aufzunehmen. Mit einem eingezahlten Aktienkapital von 100’000 Franken, ohne irgendwelche Rücklagen oder Reserven und ansonsten nur ausgestattet mit den Beiträgen von den Gemeinden, dem Kanton und (evtl.) der STS, die schon für laufende Defizite wieder abfliessen, lässt sich ein solches Unternehmen nicht seriös führen. Wie hoch die Kapitalerhöhung ausfallen müsste, liesse sich nur bei Offenlegung des vollständigen Businessplanes mit allen Hintergrundberechnungen abschätzen. Vermutlich im Rahmen zwischen 6-12 Mio Franken – aber das bleibt in Anbetracht der Lückenhaftigkeit des Businessplanes doch eher im Reich der Spekulation. Und weiter müsste man sich dann fragen, ob man dieses Geld wirklich den Personen anvertrauen wollte, die für den aktuell vorliegenden Businessplan verantwortlich sind.


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